Jehud (persische Provinz)

Jehud war eine Verwaltungseinheit des Achämenidenreichs innerhalb der Großsatrapie Babylonien und Transeuphratene. Die persische Herrschaft über Palästina begann mit der Einnahme der Stadt Babylon (539 v. Chr.), wobei dieses Randgebiet für die Perser allerdings erst mit dem Zug des Kambyses gegen Ägypten strategisch interessant wurde (um 525 v. Chr.). Die Perserzeit endete mit der Eroberung Palästinas und Ägyptens durch Alexander den Großen (332 v. Chr.).

Palästina in der Perserzeit. Grün: Provinz Samaria, pink: Provinz Jehud (George Adam Smith: Atlas of the Historical Geography of the Holy Land, 1915)

Die Nordgrenze der Provinz Jehud verlief nahe Bet-El, im Osten waren der Jordan und das Tote Meer eine natürliche Grenze, im Westen gehörte ein Teil der Schefela (Geser, Aseka) noch zu Jehud, und die Südgrenze verlief nahe Bet-Zur. Im Süden grenzte das Königreich Arabien an, ein Bundesgenosse des persischen Reiches, das in der späten Perserzeit II in die Provinz Idumäa umgewandelt wurde.[1]

In religiöser Hinsicht ist die Perserzeit dadurch gekennzeichnet, dass die Götterwelt in Palästina internationaler wurde, insbesondere wurden phönizische Gottheiten ägyptisiert. Die Glyptik zeigt einen Mischstil mit babylonischen, persischen, ägyptischen und griechischen Motiven. Weihinschriften und Votivgaben nahmen zu, was für eine persönlichere Beziehung des Einzelnen zu seiner Gottheit spricht. Typisch im perserzeitlichen Fundgut sind kästchenartige, steinerne Räucheraltäre.[2]

Die Darstellung eines Löwen, manchmal mit Sonnensymbol, scheint in der Perserzeit I als Emblem für die Provinz Jehud verwendet worden zu sein. In der Perserzeit II wird es durch Siegel mit dem Schriftzug Jehud ersetzt.[3]

  1. Angelika Berlejung: Geschichte und Religionsgeschichte des antiken Israel, Göttingen 2019, S. 162 f.
  2. Angelika Berlejung: Geschichte und Religionsgeschichte des antiken Israel, Göttingen 2019, S. 169 f.
  3. Angelika Berlejung: Geschichte und Religionsgeschichte des antiken Israel, Göttingen 2019, S. 1674 und Anm. 248.

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